Mittwoch der 08.09.2010, 14.34 Uhr   
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Berufsreifeprüfung
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Kultur
Rechtliche Besonderheiten

Teilprüfungen
  • Während der Lehrzeit können drei Teilprüfungen abgelegt werden.
  • Der Prüfungskandidat darf zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres antreten.
Abnahme der Prüfungen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

  • Alle Teilprüfungen werden an ein- und derselben höheren Schule abgelegt. Zwei verschiedene höhere Schulen dürfen nicht im Spiel sein!
  • Bis zu drei der vier Teilprüfungen werden bei einer anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtung abgelegt. Mindestens eine Teilprüfung muss an einer höheren Schule abgelegt werden.

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Verein für Bildung und Zukunft Bludenz, A-6700 Bludenz, Unterfeldstraße 27, Tel: 05552/627 70, email »