Rechtliche Besonderheiten

Teilprüfungen- Während der Lehrzeit können drei Teilprüfungen abgelegt werden.
- Der Prüfungskandidat darf zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres antreten.
Abnahme der PrüfungenEs gibt verschiedene Möglichkeiten: - Alle Teilprüfungen werden an ein- und derselben höheren Schule abgelegt. Zwei verschiedene höhere Schulen dürfen nicht im Spiel sein!
- Bis zu drei der vier Teilprüfungen werden bei einer anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtung abgelegt. Mindestens eine Teilprüfung muss an einer höheren Schule abgelegt werden.
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