Mittwoch der 08.09.2010, 14.42 Uhr   
Verein
Berufsreifeprüfung
Kurse/Technik
Kultur
Leistungsnachweis  

In allen Gegenständen erfolgt eine laufende Überprüfung Ihres Lernfortschrittes. Sie erwerben "Leistungspunkte".

Wie diese Punkte zu erwerben sind, teilt Ihnen Ihre Referentin/ Ihr Referent zu Kursbeginn mit.

Grundsätzlich gilt folgendes Schema:

    Leistungspunkte (80%)
Anwesenheitspunkte (20%)
_______________________
= Gesamtpunkte (100%)



Beurteilungsstufen:90-100%sehr gut
78-89%gut
65-77%durchschnittlich
0-64%unterdurchschnittlich


Für das Aufsteigen in das nächsthöhere Semester sind mindestens 65% erforderlich.

Der Studierende erhält eine Bestätigung über die erreichte Beurteilung.



Vorteile des Punktesystems:
  • Das Punktesystem ist transparent und vernünftig aufgebaut. Sie sammeln Punkte in Form von schriftlichen Überprüfungen, aber auch Ihre konsequente Anwesenheit und Mitarbeit erhöht Ihr Punktekonto.
  • Ihr Lernfortschritt wird regelmäßig überprüft. Bei Defiziten steuern wir entsprechend gegen.
  • Sie erarbeiten das Maturaniveau schrittweise und kontinuierlich, "böse Überraschungen" bei der Matura bleiben aus.
  • Sie überprüfen Ihre eigene "Studienfähigkeit" und können entsprechend reagieren. Viel Geld und Zeit in ein Projekt zu investieren, das im Endeffekt nicht erfolgreich ist, bringt Ihnen und uns nichts.
Bei unterdurchschnittlicher Beurteilung:
  • Bei einer unterdurchschnittlichen Beurteilung darf das nächste Kursjahr nicht besucht werden. Eine Wiederholung eines Jahres gegen Bezahlung ist jederzeit möglich.
  • Ist eine Kandidatin/ein Kandidat aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen an der Teilnahme des Kurses bzw. der schriftlichen Überprüfung verhindert, kann er/sie gegen schriftlichen Antrag an die Direktion einen neuerlichen Termin für die Überprüfung des Leistungsnachweises erhalten (berufliche Gründe sind im Vorhinein zu melden!).
  • Der Leistungsnachweis ist unmittelbar vor Beginn des nächsten Kursjahres zu erbringen.
  • Ist der Leistungsnachweis negativ (unter 50 %) bzw. wird der Termin nicht wahrgenommen, ist der Aufstieg nicht möglich.
  • Pro Gegenstand kann nur einmal ein Ansuchen auf einen nochmaligen Leistungsnachweis gestellt werden.

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